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Die Eltern schliessen mit der Kita einen Betreuungsvertrag ab. Mit Unterzeichnung dieser Elternvereinbarung verpflichtet sich die Kita zur Betreuung des Kindes zu den vereinbarten Betreuungszeiten und Tarifen.
Die Kündigung des Vertrages hat schriftlich und eingeschrieben zu erfolgen.
Änderungen des Vertrages seitens der Kita müssen spätestens 10 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist mitgeteilt werden. Die Kita behält sich das Recht vor, bei gravierender oder wiederholter Verletzung der Vertragsbedingungen umgehend vom Vertrag zurückzutreten.
Der Vertrag kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonates gekündigt werden..
Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist werden für deren Dauer die vollen Elternbeiträge berechnet.
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